Mietvertrag
über die Anmietung der Villa Frei
zwischen
Technorex AG
c/o. Adrian / Beatrix Frei
Villa Haagen
Landstrasse 44
CH – 8750 Glarus
nachfolgend „Vermieter“ genannt
und
Name: ………………………………………………………………….
Vorname: ………………………………………………………………….
Strasse / Nr.: ………………………………………………………………….
PLZ / Ort: ………………………………………………………………….
Tel. ………………………………………………………………….
E-Mail: ………………………………………………………………….
nachfolgend „Mieter“ genannt.
§1. Mietgegenstand und Schlüssel
Die Parteien schliessen einen befristeten Mietvertrag, der die Nutzung des Villa Frei rein zu Wohnzwecken zum Gegenstand hat.
Adresse:
Villa – Frei
Carrer de la Ciutat de Sette 1
E – 07670 Porto Colom / Mallorca (Spanien)
GPS: N39 24.922 E3 16.289 (WGS 84)
weiterlesenDie oben bezeichnete Villa wird durch X Personen auf 3 Zimmer
X Erwachsene, max. 6 Personen plus 2 Kleinkinder) in der unter §2 vereinbarten Zeit genutzt.
oder
Die oben bezeichnete Villa wird durch X Personen auf 4 Zimmer
X Erwachsene, max. 8 Personen plus 3 Kleinkinder) in der unter §2 vereinbarten Zeit genutzt.
Eine Nutzung des Hauses über diese vereinbarte Zahl von Personen darf ohne Zustimmung des „Vermieters“ nicht erfolgen.
Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet, möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet (im M inkludiert):
- Handtücher und Bettwäsche, deren Wäsche am Ende des Mietzeitraums in der Endreinigung eingeschlossen ist
- Küchenutensilien und –Maschinen, Geschirr, Gewürze, etc.
- Wohnbereich mit allen Möbeln, SAT-TV / Radio und Internet
- Fahrräder und Pumpen
- Pool und Poolspielsachen, Sonnenliegen sowie Sonnenschirme. Aussentische und Aussenstühle
- Waschmaschine und Trockenständer
Nicht enthalten im Mietobjekt sind folgende Gegenstände:
- Nespresso-Kapseln
- Strandtücher / Strandlaken
Der „Mieter“ ist berechtig, während der Mietdauer die oben genannten Einrichtungen unter Punkt (2) zu nutzen
Der 4-stellige Code für den Schlüsselsafe vor Ort (2 Schlüsselsets für alle Türen) wird Ihnen per Email 14 Tage vor der Anreise oder wenn die Restzahlung bei der Bank eingetroffen ist an den „Mieter“ zugesandt.
§2. Mietzeit, An- und Abreise
Die Villa wird für den Zeitraum vom (TT.MM.JJJJ) (Anreise 16.00 -19.00 Uhr) bis zum (TT.MM.JJJJ) (Abreise 9.00 – 12.00 Uhr) an den „Mieter“ vermietet.
Davon abweichende An- und Abreisezeiten sind bis spätestens 7 Tage vor Anreise mit dem „Vermieter“ abzusprechen.
§3. Mietpreis, Buchung und Zahlungsweise
Der Mietpreis beträgt XXX € pro Tag.
- In dem Mietpreis ist der Verbrauch von Gas / Wasser und Strom zu Wohnzwecken inkludiert.
- Für die Endreinigung wird ein Preis von 160.00 € für 3 Zimmer resp. 210.00 € für 4 Zimmer erhoben.
- Der Totalbetrag über die gesamte Mietdauer inkl. Endreinigung jedoch exkl. Kaution beträgt X’XXX €
- Der Betrag ist wie folgt zu entrichten und an folgendes Konto (unten) zu überweisen:
- 25% vom Totalbetrag als Anzahlung innert 14 Tagen nach Vertragsabschluss
- Die definitive Buchung im Verfügbarkeitskalender als „gebucht“ erfolgt erst wenn die Hausbank Ihren Zahlungseingang bestätigt
- Restlichen 75% vom Totalbetrag plus Kaution spätestens 14 Tage vor Mietbeginn
Der „Mieter“ hinterlegt eine Mietkaution in Höhe von 300.00 €, die mit der Restmietzahlung zu leisten ist. Die Mietkaution wird unmittelbar nach einwandfreier Übergabe des Hauses zurück überwiesen.
Zahlungen erfolgen auf das untenstehende Konto via SEPA-Zahlung:
(Single Euro Payments Area = SEPA)
Bankverbindung:
Bank AVERA
Bahnhofstrasse 3
CH – 8620 Wetzikon ZH
Post-Kto.: 30-38225-3
BIC: RBABCH22850
Clearing: 6850
Kontoinhaber:
Technorex AG
Landstrasse 44
CH – 8750 Glarus
IBAN: CH77 0685 0384 1440 5090 4
Gerät der „Mieter“ mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der „Vermieter“ berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten
Für die Rückerstattung der Kaution wird die Bankverbindung vom „Mieter“ benötigt:
Bankverbindung:
Name der Bank
Adresse
PLZ / Ort
BIC: (Code)
Kontoinhaber:
„Mieter“
IBAN: (Code)
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt ebenfalls via SEPA-Verfahren.
§4. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
- Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Der „Mieter“ kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen
Bricht der „Mieter“ den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlicher Form (z.B. Email) erfolgen. Massgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem „Vermieter“
§5. Haftung und Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt einschliesslich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der „Mieter“ haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und / oder während der Mietzeit entstehen, sind dem „Vermieter“ unverzüglich in geeigneter Form (Foto & Email) zu melden.
Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist gestattet. Allfällige Folgeschäden sind durch den „Mieter“ zu tragen
Das Spielen der eigenen aber auch fremden Kinder am und im Pool unterliegt der Aufsichtspflicht des „Mieters“. Der „Vermieter“ lehnt jegliche Haftung ab die in diesem Zusammenhang entstehen könnten.
§6. Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht. Der Gerichtshof ist der Kanton Glarus.
Der „Mieter“ und „Vermieter“ stimmt mit seiner Unterschrift diesem Vertrag in allen Punkten zu.
Ort / Datum (PLZ / Ort, TT.MM.JJJJ) Unterschrift „Mieter“ …………………………………
CH – 8335 Hittnau, 5. Juni 2022 Unterschrift „Vermieter“ …………………………………..
Es reicht vollkommen aus, wenn Sie den Vertrag unterschreiben und mir ein PDF (nicht mehr veränderbar) per E-Mail zusenden.
Ich werde es gegenzeichnen und Ihnen als Bestätigung das gleiche PDF per E-Mail zurücksenden zu Ihren Akten.
Mit diesem Link können Sie den Mietvertrag als Word-Dokument herunter laden